Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaften

MS/Fitness GmbH · hello fit Landsberg am Lech · Stand: 30.07.2026

1. Geltung der AGB und Vertragsabschluss

1.1 Vertragspartnerin ist die MS/Fitness GmbH, Max-Planck-Straße 2, 86899 Landsberg am Lech, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Steurer, Amtsgericht Augsburg, HRB 30447, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE305761898. Sie betreibt das Studio hello fit Landsberg am Lech am Standort Max-Planck-Straße 2, 86899 Landsberg am Lech und wird nachfolgend als „Fitnessstudio“ bezeichnet. Der Vertragspartner wird nachfolgend als „Mitglied“ bezeichnet.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mitgliedschaftsverträge über die Nutzung des Fitnessstudios und der im jeweiligen Tarif vereinbarten Leistungen. Individuelle Vereinbarungen im Mitgliedschaftsvertrag sowie die konkrete Tarif- und Preisbeschreibung gehen diesen AGB vor.

1.3 Die Darstellung von Tarifen und Leistungen im Internet stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar. Bei einem Onlineabschluss gibt das Mitglied nach Auswahl des Tarifs, Eingabe und Prüfung seiner Daten und Betätigung der eindeutig mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder gleichwertig beschrifteten Schaltfläche ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt durch die elektronische Annahmebestätigung des Fitnessstudios oder durch Freischaltung der Mitgliedschaft zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

1.4 Vor Abgabe der Bestellung kann das Mitglied Eingabefehler über die vorgesehenen Korrekturfunktionen oder durch Rückkehr zu den vorherigen Eingabeschritten berichtigen. Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird gespeichert und dem Mitglied nach Vertragsschluss zusammen mit den Vertragsdaten, diesen AGB und der Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger, regelmäßig per E-Mail oder als PDF, zur Verfügung gestellt.

1.5 Für außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossene Verträge gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht und die gesonderte Widerrufsbelehrung. Die gesetzlich erforderlichen elektronischen Funktionen zur Kündigung und zum Widerruf werden auf der Internetpräsenz des Fitnessstudios unmittelbar und leicht zugänglich bereitgestellt.

 

2. Besonderheiten für Minderjährige

2.1 Eine Mitgliedschaft ist grundsätzlich ab Vollendung des 14. Lebensjahres möglich. Minderjährige können den Vertrag ausschließlich im Studio und mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter abschließen. Ein Onlineabschluss ist nur volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen gestattet.

2.2 Mitglieder vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr dürfen nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten trainieren, soweit das Fitnessstudio im Einzelfall nichts anderes schriftlich freigibt. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist ein selbstständiges Training nach Freigabe durch das Fitnessstudio möglich.

2.3 Die Nutzung von Solarien ist Personen unter 18 Jahren ausnahmslos untersagt.

 

3. Nutzungsumfang

3.1 Art und Umfang der Nutzung richten sich nach dem individuell vereinbarten Tarif. Zusatzleistungen sind nur geschuldet, wenn sie im Mitgliedschaftsvertrag ausdrücklich vereinbart sind.

3.2 Die Nutzung anderer hello-fit-Standorte richtet sich nach dem jeweiligen Tarif und den hierzu bei Vertragsschluss mitgeteilten Bedingungen. Ein Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Geräts, eines bestimmten Kursplatzes oder einer bestimmten Zusatzleistung zu jeder Zeit besteht nicht. Das Fitnessstudio gewährleistet jedoch, dass die wesentlichen vertraglich vereinbarten Trainingsmöglichkeiten im Rahmen des gewöhnlichen Studiobetriebs zur Verfügung stehen.

3.3 Die Nutzung ist während der veröffentlichten Öffnungszeiten zulässig. Vorübergehende, sachlich gerechtfertigte Einschränkungen, insbesondere wegen Wartung, Reparatur, behördlicher Anordnung, höherer Gewalt oder notwendiger Sicherheitsmaßnahmen, sind zulässig, soweit sie dem Mitglied zumutbar sind. Gesetzliche Rechte bei erheblichen oder länger andauernden Leistungseinschränkungen bleiben unberührt.

3.4 Das Mitbringen nicht angemeldeter und nicht selbst zutrittsberechtigter Begleitpersonen in den Mitgliederbereich ist ohne vorherige Zustimmung des Fitnessstudios untersagt. Ausgenommen sind erforderliche Assistenzpersonen und von dem Fitnessstudio ausdrücklich zugelassene Begleitpersonen. Bei einem schuldhaften Verstoß verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 EUR. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich die Zahlungspflicht entsprechend. Ein weitergehender nachgewiesener Schaden kann verlangt werden, wobei die Vertragsstrafe anzurechnen ist. Für ein einheitliches Geschehen fällt die Vertragsstrafe nur einmal an.

3.5 Spinde und Parkplätze dürfen nur während der Anwesenheit im Studio und im Rahmen der ausgeschilderten Bedingungen genutzt werden. Unberechtigt oder über die Nutzungszeit hinaus belegte Spinde können nach vorheriger Ankündigung geöffnet; Fahrzeuge können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Kosten des Verantwortlichen entfernt werden.

 

4. Mitgliedsbeiträge und Gebühren

4.1 Die im Mitgliedschaftsvertrag ausgewiesenen Beiträge sind zu den dort vereinbarten Fälligkeitsterminen, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung regelmäßig monatlich im Voraus, zu zahlen. Beginnt oder endet die Beitragspflicht innerhalb eines Abrechnungsmonats, wird der Beitrag taggenau berechnet. Überzahlungen werden ohne Abrundung auf volle Euro und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach abschließender Abrechnung centgenau erstattet.

4.2 Einmalige Aktivierungs-, Start- oder Bearbeitungsgebühren werden nur geschuldet, wenn sie im konkreten Mitgliedschaftsvertrag transparent ausgewiesen und in die vor Vertragsschluss mitgeteilte Gesamtpreisberechnung einbezogen sind. Im Fall eines wirksamen gesetzlichen Widerrufs werden sämtliche Zahlungen einschließlich solcher einmaligen Gebühren erstattet; eine Bearbeitungsgebühr für den Widerruf wird nicht erhoben oder einbehalten. Ein Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen wird nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt.

4.3 Wird für den gewählten Tarif eine „14 Tage kostenlos testen“-Aktion angeboten, gewährt das Fitnessstudio zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht ein vertragliches, kostenfreies Testrecht. Das Mitglied kann den Vertrag binnen 14 Kalendertagen ab dem vereinbarten Vertragsbeginn ohne Angabe von Gründen durch eindeutige Erklärung in Textform oder über die bereitgestellte elektronische Funktion beenden. In diesem Fall werden sämtliche gezahlten Beiträge und Gebühren innerhalb von 14 Tagen erstattet; für die vertragsgemäße Nutzung während der Testphase werden weder Mitgliedsbeiträge, Bearbeitungs- oder Aktivierungsgebühren noch Wertersatz erhoben. Ansprüche wegen einer schuldhaften Beschädigung oder missbräuchlichen Nutzung bleiben unberührt. Wird das Testrecht nicht fristgerecht ausgeübt, läuft der Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen weiter; die Testtage werden auf die Vertragslaufzeit angerechnet. Das gesetzliche Widerrufsrecht wird durch dieses zusätzliche Testrecht nicht eingeschränkt.

4.4 Soweit vereinbart, werden Beiträge im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat für ausreichende Kontodeckung zu sorgen und Änderungen der Bankverbindung rechtzeitig mitzuteilen. Eine andere Zahlungsweise kann individuell vereinbart werden.

4.5 Verursacht das Mitglied schuldhaft eine Rücklastschrift, kann das Fitnessstudio die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Bank- und Bearbeitungskosten verlangen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

4.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung kann der Zugang bis zum Ausgleich der fälligen, unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen vorübergehend gesperrt werden, soweit dies verhältnismäßig ist. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

4.7 Ein Zahlungsverzug führt nicht automatisch zur Fälligkeit sämtlicher Beiträge für die verbleibende Vertragslaufzeit. Erreicht der Rückstand die Höhe von zwei Monatsbeiträgen, kann das Fitnessstudio nach Mahnung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Nach einer wirksamen Kündigung können nur die nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen, konkret entstandenen Schäden unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Vorteile verlangt werden. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

4.8 Das Fitnessstudio darf fällige Forderungen an einen zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz verpflichteten Dienstleister oder ein Inkassounternehmen übergeben oder abtreten, soweit dies zur Forderungsdurchsetzung erforderlich und gesetzlich zulässig ist. Die hierbei erforderliche Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und wird in der Datenschutzerklärung erläutert.

 

5. Sonstige Pflichten des Mitglieds

5.1 Die Mitgliedschaft und die daraus folgenden Nutzungsrechte sind persönlich und nicht auf Dritte übertragbar.

5.2 Änderungen von Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen. Das Mitglied haftet nur für Schäden, die es durch eine schuldhafte Verletzung dieser Pflicht verursacht.

5.3 Das Mitglied hat Geräte und Einrichtungen pfleglich, entsprechend ihrer Zweckbestimmung und nach den Anweisungen des Personals zu nutzen. Gesundheitliche Einschränkungen, die für die sichere Nutzung einzelner Angebote erheblich sind, sind eigenverantwortlich zu berücksichtigen. Bei Zweifeln ist vor Trainingsbeginn ärztlicher Rat einzuholen.

5.4 Bei Verlust eines ausgegebenen physischen Zutrittsmediums kann für die Sperrung und Ausstellung eines Ersatzmediums eine im Mitgliedschaftsvertrag ausgewiesene, angemessene Pauschale verlangt werden. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

6. Vertragslaufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigung

6.1 Die anfängliche Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Mitgliedschaftsvertrag und beträgt, soweit angeboten, einen oder zwölf Monate. Während der vereinbarten Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

6.2 Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der anfänglichen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Wird er nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann anschließend jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

6.3 Die Kündigung bedarf der Textform. Maßgeblich ist der Zugang beim anderen Vertragspartner. Soweit der Vertrag online abgeschlossen werden kann, steht zusätzlich die auf der Internetpräsenz unmittelbar und leicht zugängliche elektronische Kündigungsfunktion zur Verfügung.

 

7. Zutritt zum Studio und Zutrittsmedium

7.1 Das Mitglied erhält für den Zutritt eine Mitgliedskarte, ein Armband, einen App-Zugang, einen QR-Code oder ein vergleichbares persönliches Zutrittsmedium. Das Zutrittsmedium ist bei jedem Besuch entsprechend den technischen Vorgaben zu verwenden.

7.2 Der Verlust oder eine vermutete missbräuchliche Nutzung ist dem Fitnessstudio unverzüglich mitzuteilen, damit das Zutrittsmedium gesperrt werden kann.

7.3 Die Weitergabe oder Überlassung des persönlichen Zutrittsmediums oder von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Bei einem schuldhaften Verstoß verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 EUR. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich die Zahlungspflicht entsprechend. Ein weitergehender nachgewiesener Schaden kann verlangt werden, wobei die Vertragsstrafe anzurechnen ist. Sind durch dasselbe Geschehen zugleich die Voraussetzungen der Ziffer 3.4 erfüllt, fällt die Vertragsstrafe insgesamt nur einmal an.

 

8. Bargeldlose Zahlung im Studio

8.1 Soweit das Fitnessstudio ein bargeldloses Zahlungssystem anbietet, können hierfür das Zutrittsmedium oder die Mitglieder-App genutzt werden. Die konkreten Bedingungen, Preise und Auflademöglichkeiten werden vor der Nutzung mitgeteilt.

8.2 Ein vorhandenes, nicht verbrauchtes Prepaid-Guthaben wird auf Verlangen auf ein vom Mitglied benanntes Bankkonto ausgezahlt. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

 

9. Hausordnung und Weisungsbefugnis

9.1 Die im Studio zugänglich gemachte Hausordnung ergänzt diese AGB. Sie darf Regelungen enthalten, die der Sicherheit, Hygiene, Rücksichtnahme und ordnungsgemäßen Nutzung der Einrichtungen dienen. Sie darf die wesentlichen vertraglichen Leistungspflichten, Preise oder Laufzeiten nicht ändern.

9.2 Den sachlich gerechtfertigten Anweisungen des Personals zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung ist Folge zu leisten.

 

10. Außerordentliche Beendigung des Vertrags

10.1 Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt. Soweit der Kündigungsgrund in einer behebbaren Pflichtverletzung liegt, ist grundsätzlich zuvor eine Abmahnung oder eine angemessene Abhilfefrist erforderlich, sofern diese nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.

10.2 Ein wichtiger Grund für das Fitnessstudio kann insbesondere bei erheblichen Zahlungsrückständen nach Maßgabe der Ziffer 4.7, bei einer vorsätzlichen Weitergabe des Zutrittsmediums, bei Gewalt, Bedrohungen, erheblichen Belästigungen oder bei gravierenden beziehungsweise trotz Abmahnung wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung vorliegen.

10.3 Gesetzliche Rechte des Mitglieds zur außerordentlichen Kündigung, insbesondere bei einer dauerhaften, nicht nur vorübergehenden Unmöglichkeit der vertragsgemäßen Nutzung aus einem vom Fitnessstudio zu vertretenden Grund, bleiben unberührt.

10.4 Beruht eine wirksame außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios auf einer vom Mitglied schuldhaft zu vertretenden Pflichtverletzung, kann das Fitnessstudio Schadensersatz nur nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Zukünftige Mitgliedsbeiträge werden nicht automatisch als Mindestschaden oder sofort fällige Forderung geschuldet. Bei der Schadensberechnung sind insbesondere ersparte Aufwendungen, eine anderweitige Nutzungsmöglichkeit und die Pflicht zur Schadensminderung zu berücksichtigen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist; dem Fitnessstudio bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten.

10.5 Kündigungen des Mitglieds können in Textform oder über die gesetzlich vorgesehene elektronische Kündigungsfunktion erklärt werden.

 

11. Suchtmittel und verbotene Substanzen

11.1 Rauchen, der Konsum von Alkohol sowie das Mitbringen, Anbieten, Überlassen, Handeln oder Konsumieren illegaler Drogen und nicht ärztlich verordneter unerlaubter leistungssteigernder Substanzen sind in den Räumen des Fitnessstudios untersagt.

11.2 Schuldhafte Verstöße können je nach Schwere eine Abmahnung, ein Hausverbot, eine außerordentliche Kündigung und Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften rechtfertigen.

 

12. Haftung

12.1 Das Fitnessstudio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12.3 Für mitgebrachte Gegenstände bestehen keine besonderen Verwahrungs- oder Bewachungspflichten, sofern nicht ausdrücklich eine Verwahrung vereinbart wurde. Die Haftung nach den vorstehenden Ziffern bleibt unberührt.

 

13. Datenschutz und Videoüberwachung

13.1 Das Fitnessstudio verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Mitgliederverwaltung, Zutrittskontrolle, Kommunikation und Zahlungsabwicklung nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung und der gesonderten Datenschutzerklärung.

13.2 Soweit Bereiche des Studios videoüberwacht werden, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere zum Schutz von Personen, Eigentum und Hausrecht. Auf die Überwachung wird vor Betreten des erfassten Bereichs durch gesonderte Hinweise informiert. Weitere Einzelheiten enthält die Datenschutzinformation zur Videoüberwachung vor Ort.

 

14. Schlussbestimmungen, Änderung der AGB und Streitbeilegung

14.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

14.2 Änderungen wesentlicher Leistungspflichten, der Preise, der Vertragslaufzeit oder der Kündigungsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Mitglieds. Das Fitnessstudio darf diese AGB ohne ausdrückliche Zustimmung nur ändern, soweit dies zur Anpassung an zwingende gesetzliche Änderungen, rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen, verbindliche behördliche Vorgaben oder notwendige technische und organisatorische Veränderungen erforderlich ist, die Änderung die Hauptleistungspflichten und das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis nicht berührt und dem Mitglied zumutbar ist. Die Änderung wird mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform unter Angabe von Anlass, Inhalt und Zeitpunkt mitgeteilt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Soweit die Voraussetzungen einer einseitigen Änderung nicht vorliegen, gelten die bisherigen Bestimmungen fort, sofern das Mitglied nicht ausdrücklich zustimmt. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

14.3 Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14.4 Das Fitnessstudio ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Es ist gleichwohl bemüht, Meinungsverschiedenheiten unmittelbar und einvernehmlich zu lösen.

Stand: 30.07.2026